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   BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92, 3 StR 329/90   

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https://dejure.org/1993,4810
BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92, 3 StR 329/90 (https://dejure.org/1993,4810)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1993 - 5 StR 625/92, 3 StR 329/90 (https://dejure.org/1993,4810)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92, 3 StR 329/90 (https://dejure.org/1993,4810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Fortsetzungstat - Institutionalisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 527
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Auszug aus BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92
    Zutreffend hat das Landgericht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsentscheidung BGHR StGB § 332 I Konkurrenzen 2 = NStZ 1987, 326 m. abl. Anm. Letzgus, NStZ 1987, 309, 311) zwischen Bestechlichkeit und Beihilfe zur Steuerhinterziehung Tatmehrheit angenommen.
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92
    Auf die Frage, ob daran festzuhalten ist, daß bei einer fortgesetzten Handlung die Verjährung sämtlicher Teilakte erst mit der Beendigung des letzten Teilakts beginnt (BGHSt 36, 105, 109), braucht deshalb - wie in der Senatsentscheidung NStZ 93, 35, 36 (vgl. auch Fischer NStZ 1992, 415; Foth in: Festschrift für Nirk, 1992 S. 293) - nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 25.01.1991 - 3 StR 329/90

    Rechtsbegriff der fortgesetzten Handlung im Rahmen einer Steuerhinterziehung -

    Auszug aus BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92
    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluß vom 25. Januar 1991 - 3 StR 329/90 - auf die Revisionen der Beschwerdeführer W. und Dr. K. das Urteil mit den Feststellungen zur inneren Tatseite des Gesamtvorsatzes der Angeklagten sowie zu den Strafaussprüchen aufgehoben; im übrigen hat er die Revisionen verworfen.
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 113/91

    Gesamtvorsatz - Erweiterung des Vorsatzes - Umsatzsteuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92
    Das Landgericht hat auf dem Hintergrund zahlreicher gleichartiger Einfuhren seit Mai 1976 dargelegt, daß das System der abgabebegünstigten Einfuhr von Rindern aus Österreich und die alsbaldige zweckwidrige Verwendung als Schlachtvieh unter Einschaltung von Dr. K. zur Umgehung der Kontrollen und zur Täuschung der Zollbehörden ein fester Bestandteil des Viehhandels W. geworden und jedenfalls ab März 1980 für alle Beteiligten "institutionalisiert" (vgl. BGH wistra 1991, 302 = NStZ 1991, 541) war.
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 26.01.1993 - 5 StR 625/92
    Zudem war für die Beteiligten der Umfang der jährlichen Einfuhren von etwa 1000 Tieren im Sinne eines Gesamterfolges (vgl. BGHSt 38, 165, 168) abzuschätzen: Die Grundsatzentscheidung über die Vorgehensweise war zwischen ihnen bereits lange vor diesem Zeitpunkt getroffen; die Geschäftsbeziehungen zum Importeur als Inhaber der Einfuhrkontingente waren fest eingespielt.
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Dies gilt auch dann, wenn die Taten auf eine einheitliche Unrechtsvereinbarung zurückgehen (vgl. BGHSt 47, 22, 26; BGH NStZ 1987, 326, 327; BGH wistra 1993, 189, 190).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    Hier ist entscheidend, daß der Angeklagte mit den für den ganzen Tatzeitraum im wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgaben gegenüber den Arzthelferinnen, die die Kostenberechnung für richtig hielten und von denen er deshalb keine Widerstände zu erwarten hatte, den Tatablauf für Dauer organisiert (vgl. BGH NStZ 1991, 541; Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92) und bei Berücksichtigung der bei der jeweiligen Abrechnung in kurzer Zeit zu bewältigenden rein mechanischen Arbeit sich selbst eine Prüfung und Korrektur der Falschangaben unmöglich gemacht hatte.

    Bei der hier gegebenen Regelmäßigkeit des gesamten Tatgeschehens sind auch insoweit die zu fordernden Voraussetzungen nach der Auffassung des Senats erfüllt (vgl. auch BGH NStZ 1991, 541; BGH wistra 1993, 104; BGH, Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92).

    v. 12. Mai 1989 - 3 StR 24/89 = BGHR vor § 1/fortgesetzte Handlung* Gesamtvorsatz, erweiterter 9 Urt. v. 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 = BGHSt 38, 165 Urt v. 16. Juli 1991 - 5 StR 113/91 = NJW 1991, 3225 Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

    v. 9. November 1990 - 1 StR 538/89 = Gesamtvorsatz 28 Urt. v. 2. Dezember 1992 - 2 StR 327/92 = wistra 1993, 104 Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    Hier ist entscheidend, daß der Angeklagte mit den für den ganzen Tatzeitraum im wesentlichen unverändert gebliebenen Vorgaben gegenüber den Arzthelferinnen, die die Kostenberechnung für richtig hielten und von denen er deshalb keine Widerstände zu erwarten hatte, den Tatablauf für Dauer organisiert (vgl. BGH NStZ 1991, 541;Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92) und bei Berücksichtigung der bei der jeweiligen Abrechnung in kurzer Zeit zu bewältigenden rein mechanischen Arbeit sich selbst eine Prüfung und Korrektur der Falschangaben unmöglich gemacht hatte.

    Bei der hier gegebenen Regelmäßigkeit des gesamten Tatgeschehens sind auch insoweit die zu fordernden Voraussetzungen nach der Auffassung des Senats erfüllt (vgl. auch BGH NStZ 1991, 541; BGH wistra 1993, 104; BGH, Urt. v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92).

    v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

    v. 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92.

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Entsprechende Fallkonstellationen ergeben sich ferner bei der fortwährenden Hinterziehung von Eingangsabgaben (Zoll, Abschöpfung, Währungsausgleich) oder bei der Erlangung ungerechtfertigter Ausfuhrerstattungen und Ausgleichsbeträge nach dem europäischen Marktordnungsrecht (§ 264 StGB), wenn die Taten im Rahmen eines bestehenden Unternehmens "institutionalisiert" worden sind (BGH NJW 1993, 2693 [BGH 14.07.1993 - 5 StR 159/93]) und sich gleichförmig über lange Zeiträume erstrecken (vgl. BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 53 = BGH wistra 1993, 189).

    Diese Auffassung, die der Senat in seinen Urteilen vom 30. September 1992 - 5 StR 169/92 - (BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 49) und vom 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92 - (wistra 1993, 189, 190) ausdrücklich offengelassen hat, widerspricht indes der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der damit die entsprechende Rechtsprechung des Reichsgerichts fortgeschrieben hat (vgl. nur BGHSt 1, 84, 91 f.; 35, 105, 109 [BGH 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87]; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93

    Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener

    vom 26. Januar 1993 - 5 StR 625/92).
  • BGH, 14.07.1993 - 5 StR 159/93

    Fortsetzungszusammenhang bei Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Der vom Senat im Rahmen der Umsatzsteuer mit monatlich abzugebenden Vorsteueranmeldungen verwendete Begriff der Institutionalisierung (BGH wistra 1991, 302 = NStZ 1991, 541) ist nur mit Vorsicht auf andere Steuerarten zu übertragen (vgl. den Nachweis in BGHSt 38, 165, 168 und BGH wistra 1993, 189).
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 231/93

    Berechnung des Frist der Unterbrechung der Hauptverhandlung bei während einer

    Es ist auszuschließen, daß das Landgericht das über viele Jahre sich erstreckende, vielaktige Tatgeschehen im Unrechtsgehalt anders gewichtet hätte, wenn es statt einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei mehr als eintausend Einzelakte angenommen und jede der zahlreichen falschen Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen für sich gewertet hätte (vgl. BGH wistra 1993, 189, 190).
  • BGH, 13.10.1993 - 5 StR 230/93

    Beschränkung der Strafverfolgung hinsichtlich einzelner Teilakte einer

    Es ist auszuschließen, daß das Landgericht das über viele Jahre sich erstreckende, vielaktige Tatgeschehen im Unrechtsgehalt anders gewichtet hätte, wenn es statt einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei mehr als eintausend Einzeltaten angenommen und jede der zahlreichen falschen Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen für sich gewertet hätte (vgl. BGH wistra 1993, 189, 190).
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